Steuern

Die Berechnung der Kfz.-Steuer wurde zum 1. Juli 2009 umgestellt, seitdem gelten auch für den Caddy die neuen Hubraum plus CO2-Emissionsabhängigen Steuersätze.

Alle vor dem 'Steuer-Stichtag' zugelassenen Fahrzeuge genießen einen Bestandsschutz, die seit November 2008 mit einer befristeten Steuerbefreiung zugelassenen Modelle, werden nach der für sie günstigeren Regelung besteuert.

Für Ottomotoren sind pro angefangene 100cm³ x 2,00€ fällig, Dieselmotoren kosten pro angefangene 100 cm³ x 9,50€ und zusätzlich werden für jedes Gramm CO2 über dem gesetzlichen Grenzwert (seit 01.01.2014 sind das 95g/km) x 2,00 € berechnet.

D
ie CO2-Emissionswerte auf Basis des realen Spritverbrauchs kann man sich grob wie folgt ausrechnen, es hat aber keinen Einfluß auf die Steuerlast:

Benzin: Liter/100km x  23,7 = Gramm CO2 pro Km
Diesel: Liter/100km x 26,6
= Gramm CO2 pro Km
Erdgas: Kilogramm/100km x 26,1 = Gramm CO2 pro Km
 
Bis Ende 2010 entsprachen alle neu zugelassenen Caddy III mindestens der Euro 4 Norm, der verpflichtende Termin für Euro 5 bei Neuzulassung eines Fahrzeuges war der 1.Januar 2011, alle neuen FL-Motorisierungen entsprechen dieser Norm. Drei Jahre später, am 1.Januar 2014, wurde dann Euro 6 zur verpflichtenden Norm bei Neuzulassungen.

  CO (g/km)   NOx (g/km)   HC (g/km) HC+NOx (g/km) Partikel (mg/km)
Norm: Ottomotor Dieselmotor Ottomotor Dieselmotor Ottomotor Dieselmotor Dieselmotor
Euro 3
2,30 0,64 0,15 0,5 0,20 0,56 50
Euro 4 1,00 0,50 0,08 0,25 0,10 0,30 25
Euro 5 1,00 0,50 0,06 0,18 0,10 0,23   5
Euro 6 1,00 0,50 0,06 0,08 0,10 0,17   5

Diese o.g. Schadstoffe machen übrigens nur 0,1% der gesamten Abgase aus, die übrigen 99,9% bestehen aus Stickstoff, Kohlenstoffdioxid und Wasser.


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